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Anrechnungszeiten

 

 

 

 

 

 

 

  Anrechnungszeiten

 

Anrechnungszeiten


Anrechnungszeiten wurden früher als Ausfallzeiten bezeichnet. Sie dienen ebenso wie die Ersatzzeiten dem Auffüllen bestimmter Beitragslücken im Erwerbsleben des Versicherten. Die unter die Bezeichnung Anrechnungszeiten fallenden Tatbestände sind unter anderem:

 

  ► krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
  ► Bezug von Leistung zur Rehabilitation
  ► Schwangerschaft und Mutterschutz
  ► Arbeitslosigkeit
  ► Schulbesuch nach dem 17. Lebensjahr