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Berücksichtigungszeiten

 

 

 

 

 

 

  Berücksichtigungszeiten


Berücksichtigungszeiten




Berücksichtigungszeiten haben keinen direkten Einfluss auf die Berechnung und Höhe der Rente. Die Berücksichtigungszeit dient vielmehr als Erfüllung für die Wartezeit und findet hier Anrechnung. Die unter den Begriff Berücksichtigungszeit fallenden Tatbestände sind unter anderem:



  ► die Zeit der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahres des Kindes
  ► auf Antrag Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege in der Zeit  01.01.92  -  31.03.1995