Wartezeit
Zu den wesentlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung gilt das Erfüllen der Wartezeit. Die Wartezeit wird auch Mindestversicherungszeit genannt. Da die gesetzliche Rentenversicherung keine Ausschlüsse wegen Vorerkrankungen oder sonstige Zugangsbeschränkungen kennt, dient die Wartezeit dem Schutz der Solidargemeinschaft.
Regelaltersrente
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5 Jahre allgemeine Wartezeit
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Rente wegen Erwerbsminderung
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5 Jahre allgemeine Wartezeit
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Erziehungsrente
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5 Jahre allgemeine Wartezeit
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Rente wegen Todes
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5 Jahre allgemeine Wartezeit
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Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
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15 Jahre Wartezeit
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Altersrente für Frauen
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15 Jahre Wartezeit
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Altersrente für langjährig Versicherte
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35 Jahre Wartezeit
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Altersrente für Schwerbehinderte
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35 Jahre Wartezeit
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Stand Dezember 2009 - ohne Gewähr
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