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Wartezeit

 

 

  Wartezeit

 

Wartezeit


 

Zu den wesentlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung gilt  das Erfüllen der Wartezeit. Die Wartezeit wird auch Mindestversicherungszeit genannt. Da die gesetzliche  Rentenversicherung keine Ausschlüsse wegen Vorerkrankungen oder sonstige Zugangsbeschränkungen kennt, dient die Wartezeit dem Schutz der Solidargemeinschaft.

 

 

 

 Regelaltersrente
 5 Jahre allgemeine Wartezeit
 Rente wegen Erwerbsminderung
 5 Jahre allgemeine Wartezeit
 Erziehungsrente
 5 Jahre allgemeine Wartezeit
 Rente wegen Todes
 5 Jahre allgemeine Wartezeit
 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
 15 Jahre Wartezeit
 Altersrente für Frauen
 15 Jahre Wartezeit
 Altersrente für langjährig Versicherte
 35 Jahre Wartezeit
 Altersrente für Schwerbehinderte
 35 Jahre Wartezeit


 
                                              Stand Dezember 2009 - ohne Gewähr